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20.03.2011

Christian Uliczka/Friedensforum Duisburg:
Causa Libyen: Unter dem unmittelbaren Eindruck des ersten Bombardements durch Frankreich:

Viermal fünf Thesen

 

I Was von der libyschen Revolte zu halten sei

 

1)    Die Personen, die die Revolte tragen, ihre Beweggründe und die Ziele sind der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.

2)    Man darf vermuten, dass die Träger der Revolte weniger aus ursprünglich eigenem Antrieb und mehr als Trittbrettfahrer gelingender Aufstände in den Nachbarländern Tunesien und Ägypten agieren.

3)    Gaddafi ist möglicherweise bei den Libyern weniger verhasst und sitzt auch sonst fester im Sattel als der Tunesier Ali und der Ägypter Mubarak in ihren Ländern; auch deshalb könnte die libysche Revolte auf halber Strecke geblieben sein.

4)    Nach Bereinigung des Lockerbie-Komplexes 2001 (?) ist Gaddafi aus der bis dahin bestehenden politischen Isolierung freigekommen und von mehreren europäischen Staatschefs, vor allem Berlusconi und Sarkozy, auch wegen des Versprechens, lieb Öl zu lieern und Armutsflüchtlinge von Europa fernzuhalten, noch bis vor einigen Wochen hofiert und gehätschelt worden, und die Briten haben ihm fleißig affen verkauft.

5)    Alles in allem ist nicht recht einzusehen, was einen redlichen Betrachter bewegen sollte, für die libyschen Rebellen und gegen Gaddafi Partei zu ergreifen.

 

II Was von den Sanktionen gegen Gaddafi zu halten sei

 

1)    Für den plötzlichen Schwenk um 180 Grad vom Hofieren und Hätscheln Gaddafis zum Erzwingen seines Rücktritts ist ein billigenswerter Grund nicht zu erennen.

2)    Nicht zu erkennen ist auch, was a) „den Westen“, b) die Bundesregierung, c) unsere Medien in breiter Front, an der Spitze die Tagesschau der ARD, veranlasst, Tag für Tag Stimmung gegen Gaddafi und seine Regierung zu machen, auf Gaddafi, der doch tatsächlich „auf ds eigene Volk“ schießen und zivile Ziele bombardieren lasse.

3)    Dass Machtinhaber, die eine Revolte nicht sichern wollen, mit Waffengewalt vorgehende Rebellen ihrerseits mit offen bekämpfen, ist logisch und im Grunde ihr gutes Recht; so geht eben Bürgerkrieg. Und nicht einmal andeutungsweise belegt wird, nicht mehr als Propaganda.

4)    Für das Verhängen von Einreiseverboten gegen Gaddafi und seine Familie und das Einfrieren seiner Konten und andere Restriktionen gibt es keine Rechtfertigung.

5)    Erst recht nicht gerechtfertigtz und eine provokante, noch dazu ganz unnötige,  Souveränitätsverletzung ist, dass unsere Regierung am 26. Februar zwei Transall-Transportmaschinen der Bundeswehr mit bewaffneten Fallschirmjägern ungenehmigt in den libyschen Luftraum hat eindringen lassen, um Deutsche und Ausländer, die dort in keiner Weise gefährdet waren, aus der libyschen Wüste nach Kreta ausfliegen zu lassen.

 

III Was von einer Flugverbotszone und der diesbezüglichen Entscheidung des Sicherheitsrats vom 17. März zu halten sei

 

1)    Das Verhängen eines Flugverbots für ein bestimmtes Gebiet gegen den Willen der zuständigen Regierung ist ein schwerer Eingriff in die Souveränität des betreffenden Landes, der nur zum Unterbinden schwerer Menschenrechtsverletzungen zulässig ist.

2)    Die Durchsetzung des Verbots erfordert das Ausschalten der Luftwaffe und der Luftabwehr es betreffenden Gebiets mit Bomben, und Bombenwerfen bedeutet Krieg.

3)    Die Entscheidung des Sicherheitsrats ist in zweierlei Hinsicht verfehlt. Erstens enthält sie keinen Beleg für von Gaddafis Regierung zu verantwortende schwere Menschenrechtsverletzungen. Zweitens ist sie insofern lückenhaft, als sie weder festlegt, was Gaddafi tun müsste, um die Durchsetzung des Verbots entbehrlich zu machen, noch bestimmt, welcher Staat oder welcher Staatenverbund das Verbot durchsetzen solle.

4)    Auch der Sicherheitsrat ist an Recht und Gesetz, an das Völkerrecht und die UN-Charta, gebunden.  Selbst ein einstimmiger Beschluss des Sicherheitsrats kann entgegenstehendes Recht nicht außer Kraft setzen.

5)    Die unter 3) dargelegte Fehlerhaftigkeit nimmt dem Beschluss die Rechtswirksamkeit. Weil die Festlegung des Flugverbots unwirksam ist, darf es auch nicht durchgesetzt werden. Wer es dennoch durchzusetzen unternimmt, und sich an solchem Unternehmen beteiligt, begeht eine Rechtsverletzung, für die er, wenn der internationale Wind sich drehen sollte, verantwortlich gemacht werden kann.

 

IV Was von den Enthaltungen und dem Sarkozyschen Blitzkrieg zu halten sei

 

1)    Natürlich hätte das Flutverbot, weil rechtlich nicht zureichend begründbar, abgelehnt werden müssen. Da aber niemand dagegen votiert hat, brauchte auch Deutschland das nicht zu tun, zumal sein isoliertes Nein mangels Vetorecht den Beschluss nicht hätte stoppen können.

2)    Die Enthaltung Deutschlands im Verein mit den Vetomächten China und Russland und den nicht minder bedeutenden Staaten Brasilien und Indien ist als Akt der Emazipation von dem Trugbilde „der Westen“ lebhaft zu begrüßen, auch wenn man weiß, dass die wahre deutsche Motivlage nicht sonderlich edel war.
Indessen hat „Mutti“ es nach Kräften verdorben, indem sie liebedienerisch dem Flugverbotstreiben raschen Erfolg wünschte und anbot, die Sache indirekt durch verstrktes Engagement in Afghanistan zu stützen.

3)    Das Nichteinlegen des Vetos durch China und Russland könnte von der Überlegung beeinflusst sein, sich noch weiter in die Nesseln zu setzen.

4)    Ein Schmierenstück hat auch Zirkusdirektor Sarkozy geliefert mit seinem bizarren und über Flugverbotsdurchsetzung weit hinausgehenden (Angriff auf einen doch wohl  flugunfähigen Panzer!) Vorauspreschen. Solche Hallodris regieren unsere Welt!

5)    Vermutet werden kann, dass beide, Merkel und Sarkozy, mit der Causa „Libyen“ die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von ihrer tiefen Atom-Verlegenheit möglichst ablenken wollen.

 

 

Siehe auch Christian Uliczka:   Offener Brief an den Bundesminister Guido Westerwelle

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