
20.03.2011 |
Christian Uliczka/Friedensforum
Duisburg:
Causa Libyen: Unter dem unmittelbaren Eindruck des ersten Bombardements durch
Frankreich:
Viermal fünf Thesen
I Was von der libyschen
Revolte zu halten sei
1) Die Personen, die die Revolte tragen, ihre Beweggründe und die
Ziele sind der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.
2)
Man darf vermuten, dass
die Träger der Revolte weniger aus ursprünglich eigenem Antrieb und mehr als
Trittbrettfahrer gelingender Aufstände in den Nachbarländern Tunesien und
Ägypten agieren.
3)
Gaddafi ist möglicherweise
bei den Libyern weniger verhasst und sitzt auch sonst fester im Sattel als der
Tunesier Ali und der Ägypter Mubarak in ihren Ländern; auch deshalb könnte die
libysche Revolte auf halber Strecke geblieben sein.
4)
Nach Bereinigung des
Lockerbie-Komplexes 2001 (?) ist Gaddafi aus der bis dahin bestehenden
politischen Isolierung freigekommen und von mehreren europäischen Staatschefs,
vor allem Berlusconi und Sarkozy, auch wegen des Versprechens, lieb Öl zu lieern und Armutsflüchtlinge von Europa fernzuhalten, noch
bis vor einigen Wochen hofiert und gehätschelt worden, und die Briten haben ihm
fleißig affen verkauft.
5)
Alles in allem ist nicht
recht einzusehen, was einen redlichen Betrachter bewegen sollte, für die libyschen
Rebellen und gegen Gaddafi Partei zu ergreifen.
II Was von den Sanktionen
gegen Gaddafi zu halten sei
1)
Für
den plötzlichen Schwenk um 180 Grad vom Hofieren und Hätscheln Gaddafis zum
Erzwingen seines Rücktritts ist ein billigenswerter
Grund nicht zu erennen.
2) Nicht zu erkennen ist auch, was a) „den
Westen“, b) die Bundesregierung, c) unsere Medien in breiter Front, an der Spitze
die Tagesschau der ARD, veranlasst, Tag für Tag Stimmung gegen Gaddafi und
seine Regierung zu machen, auf Gaddafi, der doch tatsächlich „auf ds eigene Volk“ schießen und zivile Ziele bombardieren
lasse.
3) Dass Machtinhaber, die eine Revolte
nicht sichern wollen, mit Waffengewalt vorgehende Rebellen ihrerseits mit offen
bekämpfen, ist logisch und im Grunde ihr gutes Recht; so geht eben Bürgerkrieg.
Und nicht einmal andeutungsweise belegt wird, nicht mehr als Propaganda.
4) Für das Verhängen von Einreiseverboten
gegen Gaddafi und seine Familie und das Einfrieren seiner Konten und andere
Restriktionen gibt es keine Rechtfertigung.
5) Erst recht nicht gerechtfertigtz
und eine provokante, noch dazu ganz unnötige, Souveränitätsverletzung ist, dass unsere
Regierung am 26. Februar zwei Transall-Transportmaschinen
der Bundeswehr mit bewaffneten Fallschirmjägern ungenehmigt in den libyschen
Luftraum hat eindringen lassen, um Deutsche und Ausländer, die dort in keiner
Weise gefährdet waren, aus der libyschen Wüste nach Kreta ausfliegen zu lassen.
III
Was von einer Flugverbotszone und der diesbezüglichen Entscheidung des
Sicherheitsrats vom 17. März zu halten sei
1)
Das
Verhängen eines Flugverbots für ein bestimmtes Gebiet gegen den Willen der
zuständigen Regierung ist ein schwerer Eingriff in die Souveränität des
betreffenden Landes, der nur zum Unterbinden schwerer
Menschenrechtsverletzungen zulässig ist.
2) Die Durchsetzung des Verbots erfordert
das Ausschalten der Luftwaffe und der Luftabwehr es betreffenden Gebiets mit
Bomben, und Bombenwerfen bedeutet Krieg.
3) Die Entscheidung des Sicherheitsrats
ist in zweierlei Hinsicht verfehlt. Erstens enthält sie keinen Beleg für von
Gaddafis Regierung zu verantwortende schwere Menschenrechtsverletzungen. Zweitens
ist sie insofern lückenhaft, als sie weder festlegt, was Gaddafi tun müsste, um
die Durchsetzung des Verbots entbehrlich zu machen, noch bestimmt, welcher
Staat oder welcher Staatenverbund das Verbot durchsetzen solle.
4) Auch der Sicherheitsrat ist an Recht
und Gesetz, an das Völkerrecht und die UN-Charta, gebunden. Selbst ein einstimmiger Beschluss des Sicherheitsrats
kann entgegenstehendes Recht nicht außer Kraft setzen.
5) Die unter 3) dargelegte
Fehlerhaftigkeit nimmt dem Beschluss die Rechtswirksamkeit. Weil die Festlegung
des Flugverbots unwirksam ist, darf es auch nicht durchgesetzt werden. Wer es
dennoch durchzusetzen unternimmt, und sich an solchem Unternehmen beteiligt, begeht
eine Rechtsverletzung, für die er, wenn der internationale Wind sich drehen
sollte, verantwortlich gemacht werden kann.
IV
Was von den Enthaltungen und dem Sarkozyschen
Blitzkrieg zu halten sei
1)
Natürlich
hätte das Flutverbot, weil rechtlich nicht zureichend begründbar, abgelehnt
werden müssen. Da aber niemand dagegen votiert hat, brauchte auch Deutschland
das nicht zu tun, zumal sein isoliertes Nein mangels Vetorecht den Beschluss
nicht hätte stoppen können.
2) Die Enthaltung Deutschlands im Verein
mit den Vetomächten China und Russland und den nicht minder bedeutenden Staaten
Brasilien und Indien ist als Akt der Emazipation von
dem Trugbilde „der Westen“ lebhaft zu begrüßen, auch wenn man weiß, dass die
wahre deutsche Motivlage nicht sonderlich edel war.
Indessen hat „Mutti“ es nach Kräften verdorben, indem sie liebedienerisch dem
Flugverbotstreiben raschen Erfolg wünschte und anbot, die Sache indirekt durch verstrktes Engagement in Afghanistan zu stützen.
3) Das Nichteinlegen des Vetos durch
China und Russland könnte von der Überlegung beeinflusst sein, sich noch weiter
in die Nesseln zu setzen.
4) Ein Schmierenstück hat auch
Zirkusdirektor Sarkozy geliefert mit seinem bizarren und über
Flugverbotsdurchsetzung weit hinausgehenden (Angriff auf einen doch wohl flugunfähigen Panzer!) Vorauspreschen. Solche
Hallodris regieren unsere Welt!
5) Vermutet werden kann, dass beide,
Merkel und Sarkozy, mit der Causa „Libyen“ die Aufmerksamkeit der
Öffentlichkeit von ihrer tiefen Atom-Verlegenheit möglichst ablenken wollen.
Siehe auch Christian Uliczka: Offener Brief an den Bundesminister Guido Westerwelle