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Thema:    (fwd) Abna al-Balad Aktivisten im Hungerstreik nach 54 Tagen in Shabak Untersuchung

Datum:    01.04.04 23:23:51 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit

Von:        otherisr@actcom.co.il

Abna al-Balad Aktivisten im Hungerstreik nach 54 Tagen in Shabak Untersuchung

[An die weltweite Liste]

 

Für Hebräisch:

nur@netvision.net.il

 

Die Abna al-Balad Aktivists - die sich im Hungerstreik befinden, nachdem sie nun bereits im Untersuchungsgefängnis der Shabak sind - brauchen Unterstützung von außerhalb um ihre Haftbedingungen zu verbessern.

 

[festgehalten ohne Anklage; 21 Tage lang daran gehindert, sich mit ihren Anwälten zu treffen; einer "intensiven Vernehmung" unterworfen, einschließlich Entzugs von Schlaf, schmerzhafte Fesselung mit Handschellen an einen Stuhl, und weitere Formen von "gemäßigtem physischen Druck" usw. usw.]

 

Faxnummern von Behörden, an die ihr eure Proteste schicken könnt, am Ende.

 

---------forwarded message follows--------

Date sent:     Thu, 01 Apr 2004 21:39:10 +0200

From:       nur <nur@netvision.net.il>

 

Aufruf zum sofortigen Handeln

1. April 2004

 

Die politischen Aktivisten von Abna al-Balad Mohammed Kannaneh und Majed Kannaneh, seit 54 Tagen unter unmenschlichen Bedingungen im Shabak Flügel des Israelischen Polizei Unersuchungsgefängnisses festgehalten – Bezirksgericht lehnte Gewährung von sofortiger Erleichterung ab Court - Festgehaltene im Hungerstreik

 

Mr. Mohammed Kannaneh, 38 Jahre alt und Generalsekretär von Abna al-Balad (einer außerparlamentarischen politischen Bewegung), und Mr. Majed Kannaneh, 33 Jahre alt, beide arabische Staatsbürger von Israel aus Arrabeh in Galiläa - werden seit 54 Tagen unter grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen im Gefängnisblock des GSS festgehalten. Sie wurden am 7. Februar 2004 verhaftet. Sie wurden ohne Anklage festgehalten; 21 Tage lang daran gehindert, sich mit ihren Anwälten zu treffen; und intensivem Verhör durch den GSS unterworfen, was Schlafentzug, schmerzhaftes Fesseln an einen Stuhl und andere illegale Methoden der Vernehmung beinhaltete. Gegen sie wurde am 4. März Anklage wegen angeblicher Sicherheitsverletzungen erhoben. Seitdem gegen sie Anklage erhoben worden ist werden sie im Zellenblock des GSS im Untersuchungsgefängnis von Kishon in überfüllten Zellen (3m x 3m für 6 Menschen), ohne Fenster, rund um die Uhr festgehalten. Ihnen werden ihre Rechte verwehrt wie sie durch das Gesetzt geschützt sind: das Verlassen der Zelle für einen täglichen Rundgang; der Besuch von jeglichen Familienmitgliedern; das Schicken oder Erhalten von Briefen; den Kontakt mit ihrer Familie oder ihren Anwälten durch Telefon; den Erhalt von irgendwelchen Büchern oder Zeitungen; den Besitz von einem Radio, Schreibzeug und Papier; den Erhalt von grundlegenden hygienischen Mitteln wie z.B. Zahnbürsten und Zahnpasta; das tägliche Duschen; und das Schlafen auf einem Bett. Sie werden gezwungen auf Matratzen auf dem Boden ihrer Haftzelle zu schlafen, wo sie nur schmutzige Decken benutzen dürfen, die ihnen vom Untersuchungsgefängnis zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung der Toilette kann nur innerhalb der Zelle geschehen ohne irgendeine Trennwand, die eine Intimsphäre für die Benutzer oder die anderen Häftlinge in der Zelle zulässt. Nachdem das Untersuchungsgefängnis vorangegangene Gerichtsentscheidungen ignoriert hat, die ihm auferlegten, ein Mindestmaß an Rechten und Bedingungen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, umzusetzen, haben Mr. Mohammed Kannaneh und Mr. Majed Kannaneh aus Protest vor vier Tagen am 28. März einen Hungerstreik begonnen.

 

Gestern, am 31 März 2004, lehnte das Bezirksgericht von Haifa Eingaben ab, die bezüglich der beiden politischen Häftlingen gegen die Anstaltsleitung des Kishon Untersuchungsgefängnisses (auch bekannt als "Jalameh"), die Israelische Polizei, und den General Security Service (Shabak) eingereicht wurden und die eine sofortige Verlegung in eine andere Einrichtung des Gefängnissystems verlangten ebenso wie die Verbesserung von Haftbedingungen im Shabak Zellenblock, damit sie übereinstimmen ebenso mit den hiesigen als auch den internationalen Richtlinien für die Behandlung von Gefangenen. Das Bezirksgericht verfügte, dass: "Die/Der Beschuldigte[n] angekündigt haben, dass sie beabsichtigen, die Antragsteller in eine normale Gefängnisabteilung oder in eine andere Gefängniseinrichtung zu verlegen. Der Fall wurde auf eine interne Überprüfung unmittelbar nach den Gerichtsferien wegen Passah vertagt. Unter diesen Umständen gibt es keinen Anlass für eine Dringlichkeitssitzung in dieser Angelegenheit. ... Wie in der gestern verfügten Entscheidung [sic], wenn und bis zum 13. April 2004 werden die Antragsteller nicht verlegt werden, dann wird für die Eingabe ein Anhörungstermin festgesetzt." Diese Anträge wurden als Teil eines Einspruchs eingereicht durch den Adalah Anwalt Orna Kohn am 28. März 2004. In der Eingabe argumentierte Adalah, dass seit ihrer Verhaftung den Festgenommenen die Minimalbedingungen und Rechte verwehrt worden sind, die ihne durch das gängige Israelische Recht garantiert ist unter Berücksichtigung des Artikels 9 des Gesetzes über den Umgangs bei Strafrechtsverfahren (Einschreitende Behörden - Verhaftung) - 1996 (Haftbedingungen) und wie sie in zahlreichen Vorkehrungen der begleitenden Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz von 1997 spezifiziert sind bezüglich der Mindestbedingungen für das Festhalten in Untersuchungsgefängnissen und den Rechten der Festgehaltenen. Adalah argumentierte weiterhin, dass die Haftbedingungen im Zellenblock des GSS grausam, unmenschlich und entwürdigend seien und die verfassungsmäßigen Rechte auf Würde, Freiheit, Privatsphäre und Familienleben, wie sie durch das Grundrecht: Menschenwürde und Freiheit - von 1992 - geschützt sind, verletzt würden. Diese Haftbedingungen verletzten weiterhin internationale Standards, namentlich den Artikel 16 der Konvention gegen die Folter, die Akte von grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung oder Bestrafung verbietet, ebenso wie die Mindeststandardrichtlinien für die Behandlung von Gefangenen. Als Antwort auf die Eingaben stellte am 29. März 2004 der Staatsanwalt für den Bezirk Haifa, der die Position des Untersuchungsgefängnisses, der Israelischen Polizei und des GSS vertritt, dass: "Die Beschuldigten geben zu, dass zu diesem Zeitabschnitt nach der Erhebung der Anklage ... sie in einem Gefängnisflügel unter der Autorität der Gefängniseinrichtung festgehalten werden sollten (und dementsprechend die Rechte bekommen sollten, die ihnen durch das Gesetz zustehen). Entsprechend der Antwort durch die Gefängniseinrichtung geschah es auf Grund eines Versehens, dass ihre Namen nicht auf die Liste der Gefängniseinrichtung übertragen worden sind um es ihnen möglich zu machen, dass sie in der üblichen Art aufgenommen würden. Nachdem dieser Fehler nun erst einmal erkannt worden ist, handeln die entsprechenden Körperschaften so schnell wie möglich um die Antragsteller, so wie es in dem Antrag verlangt wurde, zu verlegen. Wegen all dem oben Erwähnten ist die Eingabe nicht mehr relevant, und das Hohe Gericht wird gebeten, sie zurückzuweisen." Angehängt an die Antwort des Staatsanwaltes waren mehrere Schreiben und Dokumente einschließlich:

 

(1) Ein Brief des Rechtsberaters der Gefängniseinrichtung an den Staatsanwalt, der feststellte: "Die Gefängniseinrichtung stellt Plätze zur Verfügung für die Aufnahme von Anwärtern für die Vernehmung durch den GSS, entsprechend der Anzahl von freien Gefängnisplätzen, die zur Verfügung stehen. ... Die Namen der beiden Antragsteller waren bislang der Gefängnisabteilung nicht übermittelt worden. Nachdem wir eine Anfrage durch die Sicherheitsbehörden erhalten (und uns mitgeteilt worden, dass dies bis morgen geschehen sein wird), dann wird die Gefängniseinrichtung handeln und die beiden Antragsteller so bald wie möglich in den normalen Vollzug aufnehmen."

 

(2) Ein Schreiben der Stellvertretenden Gefängnisleitung des Kishon Untersuchungsgefängnisses an den Staatsanwalt, das feststellt: "Bei der Überprüfung, die ich durchgeführt habe, habe ich herausgefunden, dass die Festgenommenen im Sicherheitsflügel gehalten werden, der im Untersuchungsgefängnis vorhanden ist und vom GSS in einem autonomen Rahmen geführt wird. Der Status der Verhafteten ... lässt es zu, dass die Verhafteten in den normalen Vollzug verlegt werden können und macht es erforderlich, dass sie vom normalen Vollzug "geschnappt werden" um in ihre Zellen zu kommen und unter ihrer Aufsicht gehalten werden. Bis zum heutigen Tage sind die Rechte, die Gefangenen zustehen, bei den Festgenommenen nicht eingehalten worden ... Die Verhafteten sind eine große Gefahr für sich selbst und für andere und sie werden als gewalttätig betrachtet, und daher ist es nicht möglich, ihnen Rasierklingen oder Zahnbürsten zuzugestehen. Ebenso ist es an dieser Stelle unmöglich, ihnen Rundgang unter freiem Himmel, Familienbesuch usw. zu gestatten. Wegen der oben genannten Umständen habe ich nur die Möglichkeit, das Hohe Gericht zu bitten, den normalen Strafvollzug zu zwingen, die Verhafteten "abzuschnappen" und sie in ihren Gewahrsam zu übernehmen. ... Der Sicherheitstrakt ist in einem von dem Untersuchungsgefängnis abgetrennten Gebäude untergebracht und er ist nicht dem Untersuchungsgefängnis unterordnet, sondern erhält lediglich von ihm verschiedene Dienstleistungen."

 

(3) Eine Notizaufzeichnung des Staatsanwaltes bezüglich einer Unterredung mit dem Rechtsberater des GSS, die feststellt: "der Beschuldigte 3 [GSS] keine Einwände hat gegen die Verlegung der Bittsteller, wie es in ihrer Bittschrift verlangt wird, in einen "normalen" Flügel in dem Untersuchungsgefängnis. ... Es soll festgehalten werden im Übereinstimmung mit den üblichen Regulierungsverordnungen, dass Gegenstände wie Zahnbürsten den Festgenommenen nicht in ihren Zellen ausgehändigt werden außer kurz vor dem Gebrauch beim Baden, und dies aus Sicherheitsgründen, damit sie nicht diesen Gegenstand, wie zum Beispiel eine Zahnbürste, in eine gefährliche Waffe umwandeln. Es sollte außerdem wegen der oben erwähnten Sicherheitsgründe festgehalten werden, dass auf die Bitte des Antragstellers 1 an den Vernehmungsbeamten "Yanay", ihm Zigaretten und eine Zahnbürste ausgehändigt worden sind. Es ist richtig, dass die Zahnbürste an der Basis abgebrochen war, ohne Handgriff."

 

Es muss hervorgehoben werden, dass das Bezirksgericht von Haifa es abgelehnt hat, eine einstweilige Transferverfügung zu erlassen oder eine Dringlichkeitsanhörung festzusetzen, obwohl (1) der Staatsanwalt einige der Tatsachen, wie sie in dem Einspruch festgestellt werden, bestätigte und auch nicht den Rest verneinte; (2) keiner der Beschuldigten ein spezifisches Datum für den Transfer der Verhafteten vorgebracht hat; und (3) keiner der Beschuldigten irgendwelche Veränderungen der Haftbedingungen der Festgenommenen im Gefängnisblock des GSS vorgeschlagen hat. Als Ergebnis bleiben Mr. Mohammed Kannaneh und Mr. Majed Kannaneh, aller Voraussicht nach für die nächsten zwei Wochen in dem Gefängnisblock des GSS unter den selben grausamen, unmenschlichen und unwürdigen Bedingungen mit keinerlei Aussicht auf sofortige gesetzliche Entlastung.

 

Daten zur Person:

 

Mr. Mohammed Kannaneh, Israelische ID Nr. 059403329, Geburtsdatum: 8. Mai 1965, Wohnort: das Dorf Arrabeh in Galiläa im Norden Israels, Datum der Festnahme: 7. Februar 2004, Datum der Anklageerhebung: 4. März 2004

 

Mr. Majed Kannaneh, Israelische ID Nr. 028214393, Geburtsdatum: 5. Februar 1971, Wohnort: das Dorf Arrabeh in Galiläa im Norden Israels, Datum der Festnahme: 7. Februar 2004, Datum der Anklageerhebung: 4. März 2004

 

Einsprüche sind zu senden an:

 

Justizminister Tommy Lapid, Fax: +972-2-675-3764

Minister für Innere Sicherheit Tzachi Hanegbi, Fax: +972-2-581-1832

Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz, Fax: +972-2-627-4481

Staatsanwaltschaft für den Bezirk Haifa, Shunit Segal, Rechtsanwalt, Fax: +972-4-863-3918

Stellvertretende Gefängnisaufsicht des Kishon Untersuchungsgefängnisses, Oded Sa'ar, Fax: +972-4-903-9403

 

Kontakt für Informationen über Adalah:

 

Adalah Rechtsanwalt Orna Kohn, Handy: +972-53-206653

 

Adalah: Das Rechtszentrum für Rechte der arabischen Minderheit in Israel

PO Box 510, Shafa'amr 20200, Israel

Tel: +972-4-950-1610 / Fax: +972-4-950-1610

Website: www.adalah.org

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