|
|
[An
die weltweite Liste] Für
Hebräisch: nur@netvision.net.il Die
Abna al-Balad Aktivists - die sich im Hungerstreik befinden, nachdem sie nun
bereits im Untersuchungsgefängnis der Shabak sind - brauchen Unterstützung von
außerhalb um ihre Haftbedingungen zu verbessern. [festgehalten
ohne Anklage; 21 Tage lang daran gehindert, sich mit ihren Anwälten zu treffen;
einer "intensiven Vernehmung" unterworfen, einschließlich Entzugs von
Schlaf, schmerzhafte Fesselung mit Handschellen an einen Stuhl, und weitere
Formen von "gemäßigtem physischen Druck" usw. usw.] Faxnummern
von Behörden, an die ihr eure Proteste schicken könnt, am Ende. ---------forwarded
message follows-------- Date
sent: Thu, 01 Apr
2004 21:39:10 +0200 From:
nur <nur@netvision.net.il> Aufruf
zum sofortigen Handeln 1.
April 2004 Die
politischen Aktivisten von Abna al-Balad Mohammed Kannaneh und Majed Kannaneh,
seit 54 Tagen unter unmenschlichen Bedingungen im Shabak Flügel des
Israelischen Polizei Unersuchungsgefängnisses festgehalten – Bezirksgericht
lehnte Gewährung von sofortiger Erleichterung ab Court - Festgehaltene im
Hungerstreik Mr.
Mohammed Kannaneh, 38 Jahre alt und Generalsekretär von Abna al-Balad (einer außerparlamentarischen
politischen Bewegung), und Mr. Majed Kannaneh, 33 Jahre alt, beide arabische
Staatsbürger von Israel aus Arrabeh in Galiläa - werden seit 54 Tagen unter
grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen im Gefängnisblock des
GSS festgehalten. Sie wurden am 7. Februar 2004 verhaftet. Sie wurden ohne
Anklage festgehalten; 21 Tage lang daran gehindert, sich mit ihren Anwälten zu
treffen; und intensivem Verhör durch den GSS unterworfen, was Schlafentzug,
schmerzhaftes Fesseln an einen Stuhl und andere illegale Methoden der Vernehmung
beinhaltete. Gegen sie wurde am 4. März Anklage wegen angeblicher
Sicherheitsverletzungen erhoben. Seitdem gegen sie Anklage erhoben worden ist
werden sie im Zellenblock des GSS im Untersuchungsgefängnis von Kishon in überfüllten
Zellen (3m x 3m für 6 Menschen), ohne Fenster, rund um die Uhr festgehalten.
Ihnen werden ihre Rechte verwehrt wie sie durch das Gesetzt geschützt sind: das
Verlassen der Zelle für einen täglichen Rundgang; der Besuch von jeglichen
Familienmitgliedern; das Schicken oder Erhalten von Briefen; den Kontakt mit
ihrer Familie oder ihren Anwälten durch Telefon; den Erhalt von irgendwelchen Büchern
oder Zeitungen; den Besitz von einem Radio, Schreibzeug und Papier; den Erhalt
von grundlegenden hygienischen Mitteln wie z.B. Zahnbürsten und Zahnpasta; das
tägliche Duschen; und das Schlafen auf einem Bett. Sie werden gezwungen auf
Matratzen auf dem Boden ihrer Haftzelle zu schlafen, wo sie nur schmutzige
Decken benutzen dürfen, die ihnen vom Untersuchungsgefängnis zur Verfügung
gestellt werden. Die Benutzung der Toilette kann nur innerhalb der Zelle
geschehen ohne irgendeine Trennwand, die eine Intimsphäre für die Benutzer
oder die anderen Häftlinge in der Zelle zulässt. Nachdem das Untersuchungsgefängnis
vorangegangene Gerichtsentscheidungen ignoriert hat, die ihm auferlegten, ein
Mindestmaß an Rechten und Bedingungen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind,
umzusetzen, haben Mr. Mohammed Kannaneh und Mr. Majed Kannaneh aus Protest vor
vier Tagen am 28. März einen Hungerstreik begonnen. Gestern,
am 31 März 2004, lehnte das Bezirksgericht von Haifa Eingaben ab, die bezüglich
der beiden politischen Häftlingen gegen die Anstaltsleitung des Kishon
Untersuchungsgefängnisses (auch bekannt als "Jalameh"), die
Israelische Polizei, und den General Security Service (Shabak) eingereicht
wurden und die eine sofortige Verlegung in eine andere Einrichtung des Gefängnissystems
verlangten ebenso wie die Verbesserung von Haftbedingungen im Shabak
Zellenblock, damit sie übereinstimmen ebenso mit den hiesigen als auch den
internationalen Richtlinien für die Behandlung von Gefangenen. Das
Bezirksgericht verfügte, dass: "Die/Der Beschuldigte[n] angekündigt
haben, dass sie beabsichtigen, die Antragsteller in eine normale Gefängnisabteilung
oder in eine andere Gefängniseinrichtung zu verlegen. Der Fall wurde auf eine
interne Überprüfung unmittelbar nach den Gerichtsferien wegen Passah vertagt.
Unter diesen Umständen gibt es keinen Anlass für eine Dringlichkeitssitzung in
dieser Angelegenheit. ... Wie in der gestern verfügten Entscheidung [sic], wenn
und bis zum 13. April 2004 werden die Antragsteller nicht verlegt werden, dann
wird für die Eingabe ein Anhörungstermin festgesetzt." Diese Anträge
wurden als Teil eines Einspruchs eingereicht durch den Adalah Anwalt Orna Kohn
am 28. März 2004. In
der Eingabe argumentierte Adalah, dass seit ihrer Verhaftung den Festgenommenen
die Minimalbedingungen und Rechte verwehrt worden sind, die ihne durch das gängige
Israelische Recht garantiert ist unter Berücksichtigung des Artikels 9 des
Gesetzes über den Umgangs bei Strafrechtsverfahren (Einschreitende Behörden -
Verhaftung) - 1996 (Haftbedingungen) und wie sie in zahlreichen Vorkehrungen der
begleitenden Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz von 1997 spezifiziert sind bezüglich
der Mindestbedingungen für das Festhalten in Untersuchungsgefängnissen und den
Rechten der Festgehaltenen. Adalah argumentierte weiterhin, dass die
Haftbedingungen im Zellenblock des GSS grausam, unmenschlich und entwürdigend
seien und die verfassungsmäßigen Rechte auf Würde, Freiheit, Privatsphäre
und Familienleben, wie sie durch das Grundrecht: Menschenwürde und Freiheit -
von 1992 - geschützt sind, verletzt würden. Diese Haftbedingungen verletzten
weiterhin internationale Standards, namentlich den Artikel 16 der Konvention
gegen die Folter, die Akte von grausamer, unmenschlicher und entwürdigender
Behandlung oder Bestrafung verbietet, ebenso wie die Mindeststandardrichtlinien
für die Behandlung von Gefangenen. Als Antwort auf die Eingaben stellte am 29.
März 2004 der Staatsanwalt für den Bezirk Haifa, der die Position des
Untersuchungsgefängnisses, der Israelischen Polizei und des GSS vertritt, dass:
"Die Beschuldigten geben zu, dass zu diesem Zeitabschnitt nach der Erhebung
der Anklage ... sie in einem Gefängnisflügel unter der Autorität der Gefängniseinrichtung
festgehalten werden sollten (und dementsprechend die Rechte bekommen sollten,
die ihnen durch das Gesetz zustehen). Entsprechend der Antwort durch die Gefängniseinrichtung
geschah es auf Grund eines Versehens, dass ihre Namen nicht auf die Liste der
Gefängniseinrichtung übertragen worden sind um es ihnen möglich zu machen,
dass sie in der üblichen Art aufgenommen würden. Nachdem dieser Fehler nun
erst einmal erkannt worden ist, handeln die entsprechenden Körperschaften so
schnell wie möglich um die Antragsteller, so wie es in dem Antrag verlangt
wurde, zu verlegen. Wegen all dem oben Erwähnten ist die Eingabe nicht mehr
relevant, und das Hohe Gericht wird gebeten, sie zurückzuweisen." Angehängt
an die Antwort des Staatsanwaltes waren mehrere Schreiben und Dokumente
einschließlich: (1)
Ein Brief des Rechtsberaters der Gefängniseinrichtung an den Staatsanwalt, der
feststellte: "Die Gefängniseinrichtung stellt Plätze zur Verfügung für
die Aufnahme von Anwärtern für die Vernehmung durch den GSS, entsprechend der
Anzahl von freien Gefängnisplätzen, die zur Verfügung stehen. ... Die Namen
der beiden Antragsteller waren bislang der Gefängnisabteilung nicht übermittelt
worden. Nachdem wir eine Anfrage durch die Sicherheitsbehörden erhalten (und
uns mitgeteilt worden, dass dies bis morgen geschehen sein wird), dann wird die
Gefängniseinrichtung handeln und die beiden Antragsteller so bald wie möglich
in den normalen Vollzug aufnehmen." (2)
Ein Schreiben der Stellvertretenden Gefängnisleitung des Kishon
Untersuchungsgefängnisses an den Staatsanwalt, das feststellt: "Bei der Überprüfung,
die ich durchgeführt habe, habe ich herausgefunden, dass die Festgenommenen im
Sicherheitsflügel gehalten werden, der im Untersuchungsgefängnis vorhanden ist
und vom GSS in einem autonomen Rahmen geführt wird. Der Status der Verhafteten
... lässt es zu, dass die Verhafteten in den normalen Vollzug verlegt werden können
und macht es erforderlich, dass sie vom normalen Vollzug "geschnappt
werden" um in ihre Zellen zu kommen und unter ihrer Aufsicht gehalten
werden. Bis zum heutigen Tage sind die Rechte, die Gefangenen zustehen, bei den
Festgenommenen nicht eingehalten worden ... Die Verhafteten sind eine große
Gefahr für sich selbst und für andere und sie werden als gewalttätig
betrachtet, und daher ist es nicht möglich, ihnen Rasierklingen oder Zahnbürsten
zuzugestehen. Ebenso ist es an dieser Stelle unmöglich, ihnen Rundgang unter
freiem Himmel, Familienbesuch usw. zu gestatten. Wegen der oben genannten Umständen
habe ich nur die Möglichkeit, das Hohe Gericht zu bitten, den normalen
Strafvollzug zu zwingen, die Verhafteten "abzuschnappen" und sie in
ihren Gewahrsam zu übernehmen. ... Der Sicherheitstrakt ist in einem von dem
Untersuchungsgefängnis abgetrennten Gebäude untergebracht und er ist nicht dem
Untersuchungsgefängnis unterordnet, sondern erhält lediglich von ihm
verschiedene Dienstleistungen." (3)
Eine Notizaufzeichnung des Staatsanwaltes bezüglich einer Unterredung mit dem
Rechtsberater des GSS, die feststellt: "der Beschuldigte 3 [GSS] keine Einwände
hat gegen die Verlegung der Bittsteller, wie es in ihrer Bittschrift verlangt
wird, in einen "normalen" Flügel in dem Untersuchungsgefängnis. ...
Es soll festgehalten werden im Übereinstimmung mit den üblichen
Regulierungsverordnungen, dass Gegenstände wie Zahnbürsten den Festgenommenen
nicht in ihren Zellen ausgehändigt werden außer kurz vor dem Gebrauch beim
Baden, und dies aus Sicherheitsgründen, damit sie nicht diesen Gegenstand, wie
zum Beispiel eine Zahnbürste, in eine gefährliche Waffe umwandeln. Es sollte
außerdem wegen der oben erwähnten Sicherheitsgründe festgehalten werden, dass
auf die Bitte des Antragstellers 1 an den Vernehmungsbeamten "Yanay",
ihm Zigaretten und eine Zahnbürste ausgehändigt worden sind. Es ist richtig,
dass die Zahnbürste an der Basis abgebrochen war, ohne Handgriff." Es muss hervorgehoben werden, dass das Bezirksgericht von Haifa es abgelehnt hat, eine einstweilige Transferverfügung zu erlassen oder eine Dringlichkeitsanhörung festzusetzen, obwohl (1) der Staatsanwalt einige der Tatsachen, wie sie in dem Einspruch festgestellt werden, bestätigte und auch nicht den Rest verneinte; (2) keiner der Beschuldigten ein spezifisches Datum für den Transfer der Verhafteten vorgebracht hat; und (3) keiner der Beschuldigten irgendwelche Veränderungen der Haftbedingungen der Festgenommenen im Gefängnisblock des GSS vorgeschlagen hat. Als Ergebnis bleiben Mr. Mohammed Kannaneh und Mr. Majed Kannaneh, aller Voraussicht nach für die nächsten zwei Wochen in dem Gefängnisblock des GSS unter den selben grausamen, unmenschlichen und unwürdigen Bedingungen mit keinerlei Aussicht auf sofortige gesetzliche Entlastung. Daten
zur Person: Mr.
Mohammed Kannaneh, Israelische ID Nr. 059403329, Geburtsdatum: 8. Mai 1965,
Wohnort: das Dorf Arrabeh in Galiläa im Norden Israels, Datum der Festnahme: 7.
Februar 2004, Datum der Anklageerhebung: 4. März 2004 Mr.
Majed Kannaneh, Israelische ID Nr. 028214393, Geburtsdatum: 5. Februar 1971,
Wohnort: das Dorf Arrabeh in Galiläa im Norden Israels, Datum der Festnahme: 7.
Februar 2004, Datum der Anklageerhebung: 4. März 2004 Einsprüche
sind zu senden an: Justizminister
Tommy Lapid, Fax: +972-2-675-3764 Minister
für Innere Sicherheit Tzachi Hanegbi, Fax: +972-2-581-1832 Generalstaatsanwalt
Menachem Mazuz, Fax: +972-2-627-4481 Staatsanwaltschaft
für den Bezirk Haifa, Shunit Segal, Rechtsanwalt, Fax: +972-4-863-3918 Stellvertretende
Gefängnisaufsicht des Kishon Untersuchungsgefängnisses, Oded Sa'ar, Fax:
+972-4-903-9403 Kontakt
für Informationen über Adalah: Adalah
Rechtsanwalt Orna Kohn, Handy: +972-53-206653 Adalah:
Das Rechtszentrum für Rechte der arabischen Minderheit in Israel PO
Box 510, Shafa'amr 20200, Israel Tel:
+972-4-950-1610 / Fax: +972-4-950-1610 Website:
www.adalah.org _______________________________________________ Wenn
ihr dies als weitergeleitete Nachricht erhalten habt und Euch für den Verteiler
anmelden wollt, schreibt eine Email an: gush-shalom-intl-request@mailman.gush-shalom.org und
schreibt "subscribe" in die Thema Zeile oder benutzt das Link. mailto:gush-shalom-intl-request@mailman.gush-shalom.org?subject=subscribe Um
aus den Verteiler auszusteigen, schreibt an: gush-shalom-intl-request@mailman.gush-shalom.org und
schreibt "unsubscribe" in die Thema Zeile. Bei
einigen Programmen genügt es, das folgende Link zu verwenden: mailto:gush-shalom-intl-request@mailman.gush-shalom.org?subject=unsubscribe -- Für Hilfe:info@gush-shalom.org
|
| |||||||||
|
Arbeit
für den Frieden kostet Geld. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende. |